Bachelorball 2025

Widerrufsrecht

Kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da es sich bei den Tickets um Eintrittskarten für eine einmalige Veranstaltung (Bachelorball) mit festem Datum (18.10.2025) handelt, ist ein Widerruf ausgeschlossen.

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